Voraussetzungen Zugfahrzeug:
Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug:
Zulässige Gesamtmasse (zGG) des Anhängers für 100 km/h abhängig vom Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem bestimmten Faktor X multipliziert.
Faktor X: 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer, 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern, 1,2 für Anhänger mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und Stoßdämpfern.
Überschreitung des tatsächlichen zulässigen Gesamtgewichts erfordert eine Ablastung, die passenden Papiere hierfür bietet faltos als Zusatzartikel im Shop an.
Beachtung der maximalen Anhängelast, wie im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegeben.
Beispiel Rechnung
Kombinationen Leergewicht PKW und zulässiges Gesamtgewicht Anhänger für 100 km/h Zulassung
Voraussetzung Anhänger:
Du musst eine 100-km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen, die du mit den erforderlichen Papieren von deiner örtlichen Zulassungsbehörde erhältst.
Die Reifen deines Anhängers müssen eine Zulassung für Geschwindigkeiten von mindestens 120 km/h (Klasse L) haben, was bei FALTOS-Anhängern gängig ist. Zudem dürfen sie nicht älter als 6 Jahre sein.
HINWEIS: Die hier dargestellten Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und rechtlich nicht bindend. Die faltos GmbH haftet nicht für eventuelle Ungenauigkeiten oder Schadensansprüche.